Wer jetzt noch AfD wählt, weiß, dass er rechtsextrem wählt

Tobias von Pein: Das Verwaltungsgericht Köln hat bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD als „Verdachtsfall“, eine rechtsextreme Partei zu sein, weiterhin beobachten darf; gleiches gilt für ihren Jugendverband JA.

Tobias von Pein Bild: Foto: Philip Häniche

Zu der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, Klagen der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wesentlichen abzuweisen, äußert der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion gegen Rechtsextremismus, Tobias von Pein:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD als „Verdachtsfall“, eine rechtsextreme Partei zu sein, weiterhin beobachten darf; gleiches gilt für ihren Jugendverband JA. Den gesammelten Fakten, die das belegen, hatte die Partei nichts entgegenzusetzen. Besonders ihr ethnisch verstandener Volksbegriff – vor 100 Jahren nannte man das „völkisch“ – wird nicht nur von ein paar Irrläufern vertreten, sondern ist Gemeingut im Denken dieser Partei.
Dass das Gericht einige Spekulationen über den sogenannten „Flügel“ für unzulässig erklärt hat, bestätigt das Bild nur: der „Flügel“ ist offiziell aufgelöst, hat aber faktisch die Gesamtpartei übernommen.
Nach dem Austritt des Parteichefs Meuthen muss jeder und jedem, der darüber nachdenkt, die AfD zu wählen, bewusst sein: sie oder er stimmt nicht für eine bürgerlich-konservative Protestpartei, sondern für eine kaum noch getarnte rechtsextreme Partei. Das einzige, was die AfD noch von NPD, DVU, Republikanern usw. unterscheidet, sind die besseren Wahlergebnisse. Aber das kann sich ändern!“

Tobias von Pein