Notausschuss ist verfassungsgemäß

Thomas Rother: "Die Hinweise für die Besetzung dieses Gremiums, von dem wir hoffen, dass wir es niemals einberufen müssen, werden wir natürlich umsetzen!"

Thomas Rother Bild: Foto: Michael August

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Notausschuss erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Rother:

„Wir begrüßen die in dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes ausgesprochene Klarstellung, dass der vom Landtag zur Sicherstellung seiner Handlungsfähigkeit in Art. 22a der Landesverfassung eingeführte sog. „Notausschuss“ verfassungsgemäß ist. Die Hinweise für die Besetzung dieses Gremiums, von dem wir hoffen, dass wir es niemals einberufen müssen, werden wir natürlich umsetzen.“